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Das Wahlverfahren: So funktioniert die Demokratie im Beirat

Das Wahlverfahren regelt, welche Organisationen wählen dürfen, wer kandidieren kann und wie die sechs Community-Mitglieder des Beirats bestimmt werden.

Wer darf wählen? (Aktives Wahlrecht)

Wahlberechtigt sind Vereine und Initiativen, die diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Selbstorganisationen in Berlin Wahlberechtigt sind Vereine und Initiativen, die in Berlin aktiv sind.
  • Mehrheit im Vorstand Mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder gehören der Minderheit der Roma an.
  • Register oder Projekterfahrung Die Organisation ist im Vereinsregister eingetragen oder verfügt über nachweisbare Projekterfahrung im Bereich Partizipation und Teilhabe.

Wer kann kandidieren? (Passives Wahlrecht)

Einzelpersonen können sich zur Wahl stellen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Selbstzuordnung Kandidierende ordnen sich selbst der ethnischen Minderheit der Roma zu.
  • Politische Aktivität in Berlin Kandidierende sind in Berlin politisch aktiv.
  • Fachkenntnisse Kandidierende besitzen fundierte Fachkenntnisse zum Thema Partizipation und Teilhabe.

Ablauf der Wahl

Die Wahl verbindet organisatorische Vorbereitung, Vorstellung der Kandidierenden und eine quotierte Auszählung.

  1. Eintragung vor der Wahl

    Vereine müssen sich spätestens 12 Wochen vor der Wahl in eine öffentliche Liste bei der zuständigen Senatsverwaltung eintragen.

  2. Wahlversammlung

    Die Wahlversammlung wird von der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär für Antidiskriminierung geleitet. Eine Vertretung ist möglich.

  3. Vorstellung der Kandidierenden

    Kandidierende stellen sich persönlich vor. Die Wahl kann auch online durchgeführt werden.

  4. Stimmabgabe

    Jede Organisation erhält drei Wahlscheine mit je zwei Stimmzetteln für Mitglieder und Stellvertretungen.

  5. Rangliste und Quotierung

    Die Rangliste wird nach Stimmenzahl erstellt. Dabei wird sichergestellt, dass Mindestquoten für Frauenanteil und EU- beziehungsweise Drittstaat-Hintergrund erfüllt sind.

  6. Besondere Regelung

    Bewerben sich trans*, inter* oder nicht-binäre Personen, wird ein Platz im Beirat für sie reserviert und die Rangfolge entsprechend angepasst.

Organisation und Vorsitz

  • Vorsitz Den Vorsitz führt das für den Beirat zuständige Senatsmitglied. Der stellvertretende Vorsitz wird aus der Mitte der sechs gewählten Community-Mitglieder bestimmt.
  • Unterstützung Eine eigens eingerichtete Geschäftsstelle unterstützt den Beirat fachlich und organisatorisch. Fachverwaltungen für Integration und Antidiskriminierung werden bei Bedarf einbezogen.
  • Selbstverwaltung Der Beirat regelt seine Arbeitsweise über eine eigene Geschäftsordnung.